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Aktiv - auch in der Kirche

"Tradition ist die Weitergabe des Feuers – nicht die Bewahrung der Asche!"

 

Gral Wien lebt diesen Grundsatz seit ihrer Gründung vor über 90 Jahren:

 

13. März 1926:

 

Die Verbindung wurde am 13. März 1926 in Wien Hetzendorf gegründet. Einige der Gründer waren ehemalige Mitglieder der bereits etablierten Studentenverbindung Borussia, zu der anfangs ein ziemlich gespanntes Verhältnis bestand.  Der noch heute gültige Wahlspruch der neuen Verbindung Gral Wien lautet „Treu der Heimat, treu dem Glauben“.

 

Alle Vollmitglieder tragen  ein dreifarbiges Band in Weiß-Schwarz-Gold und eine Kopfbedeckung ("Deckel") in der Farbe Perlgrau mit einem schmalen Abschluss in den Bandfarben (Weiß-Schwarz-Gold). Unsere Jungmitglieder (die „Fuchsen”) tragen zur identischen Kopfbedeckung ein zweifarbiges Band (Weiß-Schwarz). Band und Deckel werden bei allen offiziellen Veranstaltungen getragen und sind ein wichtiges Identitätsmerkmal katholischer Farbstudenten.

 

Wofür stehen die Farben?

 

  • WEISS ist das Symbol für Reinheit, Vollkommenheit und Licht, die Farbe des Christusbewusstseins.
  • SCHWARZ ist meist die Farbe der Trauer, steht aber auch für die Würde und Eleganz.
  • GOLD schließlich symbolisiert die Sonne, Wärme und steht für Weisheit, Klarheit, Lebenskraft.

 

1928 - 1934

 

„Gral“ konnte im Hof eines Hauses in der Hetzendorferstraße ein eigenes Gartenhaus als ihre Bude (Vereinslokal) errichten. Diese Bude war bis 1934 die Heimat Grals.

 

März 1938

 

Da sich die Mitglieder Grals nicht mit der nationalsozialistischen Denkweise, die ihnen als Jugendgruppe aufgezwungen worden wäre, identifizieren konnten, lösten sie die Verbindung im März 1938 auf. Durch die turbulenten und gefährlichen Ereignisse während des 2. Weltkrieges konnten die Mitglieder Grals nur sehr schwer – falls überhaupt – untereinander Kontakt halten.

 

Jänner 1946

 

Diese unter schwierigsten Umständen bewahrten Kontakte ermöglichten es einigen Mitgliedern Grals, ihre alte Verbindung 1946 wieder aufleben zu lassen. Sie meldeten die Verbindung bei der Vereinsbehörde unter dem Namen „Gral Wien“ neu an. Unter der Nummer 352 273 135 wurde Gral Wien im zentralen Vereinsregister eingetragen und – entsprechend dem österreichischen Vereinsrecht –  bestätigte die Behörde, dass Gral Wien als Verein „nicht untersagt“ ist (siehe unten)*).

 

1954 - 1957

 

Trotz anfänglich florierendem Verbindungsleben machte sich 1954 die kriegsbedingte Überalterung der Mitglieder bemerkbar und der Aktivenbetrieb, die Führung des Vereins durch Schüler und studierende Mitglieder, muss bis 1957 eingestellt werden. Gral Wien lebte aber, geführt durch Alte Herren, weiter.

 

1961

 

Einzug in die eigene Bude am Gatterhölzl! Seit Ende des 2. Weltkriegs hatte Gral Wien keine eigene Bude (Vereinslokal), sondern die Treffen fanden in verschiedenen Restaurants oder anderen Lokalen in Extrazimmern statt. 1961 konnte Gral Wien im Bereich der neu errichteten Kirche der Pfarre Gatterhölzl eine neue Bude beziehen und für sich einrichten. Diese Bude ist nach mehreren Umbauten auch heute die Heimat Gral Wiens und zählt zu den größten und schönsten Buden der im Mittelschüler-Kartellverband (MKV) zusammengeschlossenen katholisch-österreichischen Studentenverbindungen.

 

1965

 

Das seit der Gründung 1926 gespannte Verhältnis zu Borussia wird endlich freundschaftlich beigelegt. Borussia und Gral Wien feiern dies durch einen großen Kommers und Bändertausch. Dieser Kommers fand am 15. Mai 1965 in großem Rahmen und feierlicher Form in Wien statt. Seither arbeiten beide Verbindungen gerne wieder gemeinsam an einigen Projekten .

 

1965

 

Gral Wien erhält als eine der ersten Studentenverbindungen statt der damals eher üblichen Verbindungsfahne eine Verbindungsstandarte. Ing. Heinrich Heinz v. Demosthenes, ehemaliger Bezirksvorsteher des 1. Wiener Gemeindebezirkes, konnte dafür als Spender gewonnen werden. Gral Wien hat damit einen bis heute andauernden Trend im MKV mitbegründet.

 

*) In Österreich besteht die gesetzlich zugesicherte Freiheit, Vereine zu gründen. Es besteht aber eine gesetzliche Meldepflicht. Gemeldete Vereine werden daher auch nicht „genehmigt“ sondern lediglich „nicht verboten“. Falls nämlich  Vereinsziele gegen österreichische Gesetze verstoßen, werden diese Vereine von Amts wegen in Österreich verboten.